Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Top-Rein Reinigungsfirma GmbH
Stand: 12.06.2025
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Erbringung von Reinigungsdienstleistungen, die zwischen der Top-Rein Reinigungsfirma GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin , Otto-Brenner-Straße 5, 44866 Wattenscheid (nachfolgend „wir“ oder „Auftragnehmer“ genannt) und unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) geschlossen werden.
(2) Kunden im Sinne dieser AGB können sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB) sein.
(3) Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde unser schriftliches oder in Textform (z.B. E-Mail) übermitteltes Angebot durch Unterschrift oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung in Textform annimmt. Das vom Kunden angenommene Angebot wird integraler Bestandteil des Vertrages.
(3) Der genaue Leistungsumfang (Art der Reinigung, Reinigungsintervalle, zu reinigende Flächen) ist im jeweiligen Angebot detailliert beschrieben.
§ 3 Leistungsumfang und Durchführung
(1) Wir verpflichten uns, die im Vertrag vereinbarten Reinigungsarbeiten fachgerecht, sorgfältig und nach dem aktuellen Stand der Technik durchzuführen.
(2) Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer Pflichten qualifiziertes Personal oder Subunternehmer einzusetzen.
(3) Wünscht der Kunde zusätzliche, nicht im ursprünglichen Angebot enthaltene Leistungen, so bedarf dies eines neuen Angebots und einer gesonderten Beauftragung. Diese Zusatzleistungen werden gesondert vergütet.
§ 4 Pflichten des Kunden (Mitwirkungspflichten)
(1) Der Kunde ist verpflichtet, uns freien Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten und Flächen zur vereinbarten Zeit zu gewähren.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass Wasser und Strom für die Durchführung der Reinigungsarbeiten in ausreichendem Maße und unentgeltlich zur Verfügung stehen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, unsere Mitarbeiter vor Beginn der Arbeiten auf besondere Gefahrenquellen oder schützenswerte, empfindliche Gegenstände und Oberflächen hinzuweisen.
(4) Persönliche und wertvolle Gegenstände sind vom Kunden vor Beginn der Reinigungsarbeiten sicher zu verwahren. Für abhanden gekommene, nicht sicher verwahrte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
§ 5 Abnahme und Gewährleistung
(1) Die Reinigungsleistung gilt als vertragsgemäß erbracht und abgenommen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, Mängel in Textform (E-Mail ist ausreichend) rügt.
(2) Bei berechtigten Mängeln sind wir zur kostenlosen Nacherfüllung (Nachbesserung) verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (z.B. Minderung) zu.
(3) Offensichtliche Schäden an Einrichtungsgegenständen oder dem Eigentum des Kunden, die durch unsere Mitarbeiter verursacht wurden, sind uns ebenfalls unverzüglich zu melden.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot bzw. Vertrag vereinbarten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise gegenüber Unternehmern als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.
(2) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 7 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen.
(2) Ebenfalls haften wir unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen.
(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(4) Für Schäden an Gegenständen des Kunden, die durch unsere Reinigungstätigkeit entstehen, haften wir im Rahmen unserer Betriebshaftpflichtversicherung. Unsere Haftung ist auf die Deckungssumme unserer Versicherung beschränkt, sofern kein Fall von Absatz 1 oder 2 vorliegt. Eine Kopie der Versicherungspolice kann auf Anfrage eingesehen werden.
(5) Im Übrigen ist eine weitergehende Haftung ausgeschlossen.
§ 8 Laufzeit und Kündigung bei Dauerverträgen
(1) Bei Verträgen über regelmäßig wiederkehrende Leistungen (Dauerverträge) wird die Laufzeit im Einzelvertrag festgelegt.
(2) Ist keine feste Laufzeit vereinbart, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (z.B. wiederholter Zahlungsverzug) bleibt unberührt.
(4) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 9 Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, über alle im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt gewordenen geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten der anderen Partei Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz in Wattenscheid.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.